Allgemeine Verkaufsbedingungen
Im Folgenden steht das Wort „Lieferant“ für die Firma ASA PLASTICI SRL mit Sitz in VIA BUONARROTI 58/60, 20090 TREZZANO SUL NAVIGLIO (Italien) USt-IdNr. 02526270158 und das Wort „Kunde“ für den Kunden, der einen Kauf tätigt. Der Lieferant und der Kunde werden im Folgenden gemeinsam als „die Parteien“ bezeichnet.
1 – GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 – Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien über die Lieferung von Eisenwaren und Zubehör für Möbel. Sie sind mit etwaigen besonderen Bedingungen abzustimmen, die zwischen den Parteien schriftlich vereinbart oder in die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten aufgenommen wurden.
1.2 – Sofern der Lieferant nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind abweichende allgemeine oder besondere Bedingungen, die der Kunde in seinen Mitteilungen an den Lieferanten nennt oder auf die er Bezug nimmt, als unwirksam zu betrachten.
2 – VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 – Der Liefervertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) der Annahme der Bestellung durch den Lieferanten abgeschlossen. 2.2 – Weichen jedoch die in der Bestellung des Kunden angegebenen Bedingungen von denen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten ab, so gilt letztere als neues Angebot und der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde mit der Ausführung beginnt oder die Produkte ohne ausdrücklichen schriftlichen Vorbehalt annimmt. 2.3 – Die vom Lieferanten abgegebenen Angebote gelten nur für den auf den Angeboten angegebenen Zeitraum und ausschließlich für die vollständige Lieferung dessen, was darin angegeben ist. 2.4 – Bei jeder Bestellung muss der Kunde alle Daten für die Rechnungsstellung angeben (wenn der Kunde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, muss er seine Steuernummer angeben) und mindestens eine Telefonnummer, damit der Kurier ihn im Falle von Lieferschwierigkeiten kontaktieren kann.
3 – TECHNISCHE DATEN, ZEICHNUNGEN, UNTERLAGEN ZUR LIEFERUNG
3.1 – Die Daten und Abbildungen, die sich aus Katalogen, Prospekten, Rundschreiben oder anderen illustrativen Unterlagen des Lieferanten ergeben, sind ungefähre Angaben. Diese Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung des Lieferers als solche bezeichnet sind. 3.2 – Der Lieferant behält sich das Recht vor, zu jedem von ihm als günstig erachteten Zeitpunkt Änderungen an seinen Produkten vorzunehmen und den Kunden darüber zu informieren, wenn diese die Installation betreffen. 3.3 – Wenn der Kunde Änderungen an den Produkten vorschlägt, muss, damit diese Änderungen verbindlich werden, eine vollständige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien über die Abweichungen unterzeichnet worden sein, die diese Änderungen von den zuvor festgelegten Preisen und Lieferfristen verursachen können. Preisänderungen sind auch möglich, wenn die bestellten Mengen reduziert werden oder wenn eine schnellere Lieferung gewünscht wird als vorher vereinbart. 3.4 – Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Zeichnungen, technischen Informationen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Lieferung, die Eigentum des Lieferanten bleiben und die der Kunde nicht ohne schriftliche Genehmigung an Dritte weitergeben oder vervielfältigen darf, nicht für andere als die im Liefervertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
4 – AUSSCHLÜSSE
4.1 – Nicht im Lieferumfang enthalten sind: die Installation der gelieferten Produkte, spezifische Tests, Handbücher und Schulungen, die Unterstützung bei der Inbetriebnahme sowie alle Leistungen und Kosten, die nicht in der schriftlichen Bestätigung der Auftragsannahme durch den Lieferanten aufgeführt sind.
5 – LIEFERUNGEN UND SENDUNGEN
5.1 Für alle auf shop.asaplastici.comshop.asaplastici.com aufgegebenen Bestellungen (in beliebiger Höhe und mit Versand in Italien) sind die Versandkosten in der Lieferung enthalten und gehen daher zu Lasten des Lieferanten. Wählt der Kunde die Zahlungsart per Nachnahme (Zahlung bei Lieferung), so werden dem Kunden 5,00 Euro Gebühren für die Nachnahmesendung in Rechnung gestellt. 5.2 – Mit der Übergabe der Materialien an den Spediteur wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung befreit und alle Risiken an den Materialien selbst gehen auf den Kunde über, auch wenn der Lieferant den Transport betreut. 5.3 – Die Lieferfristen sind indikativ und werden in Arbeitstagen berechnet. Bestellungen, die auf shop.asaplastici.com aufgegeben werden, werden gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeiten bearbeitet. Die meisten Bestellungen werden innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang oder Ihrer Bestätigung für die Zahlung per Nachnahme bearbeitet. Für den GLS-Expresskurier sind Lieferzeiten von 24-48 Stunden ab Auftragsabwicklung zu berücksichtigen. 5.4 – Lieferzeiten gelten von Rechts wegen als verlängert:
- wenn der Kunde die für die Lieferung erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder während der Ausführung Abweichungen verlangt;
- wenn Ursachen, die außerhalb des Willens und der Sorgfalt des Lieferanten liegen, einschließlich Verzögerungen durch Unterlieferanten, die Lieferung innerhalb der festgelegten Fristen verhindern oder übermäßig erschweren.
- wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist.
5.5 – Unbeschadet der Bestimmungen in Art. 11 unten trägt der Kunde die Risiken und Kosten für die Aufbewahrung der Produkte, wenn diese aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, oder in jedem Fall aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht angenommen werden. 5.6 – Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Lieferant im Falle einer verspäteten Lieferung zur Zahlung eines Betrages als Vertragsstrafe verpflichtet ist, kann der Kunde als Ersatz für den durch die Verspätung erlittenen Schaden keine Beträge fordern, die höher sind als die Vertragsstrafe. 5.7 – Der Kunde ist verpflichtet, in der Bestellung mindestens eine Telefonnummer anzugeben, damit der Kurier ihn im Falle von Lieferschwierigkeiten kontaktieren kann. Sollte die Lieferung aus Gründen, die nicht auf das Verschulden des Lieferanten oder des Kuriers, nach 2 aufeinander folgenden Zustellversuchen scheitern, werden Ihnen die Kosten für die Lagerung oder Rücksendung, wie vom Expresskurier angegeben, in Rechnung gestellt oder Sie können das Produkt am Sammelpunkt des Kurierdienstes abholen.
6 – MONTAGE
6.1 – Montage und Prüfung vor Ort liegen in der Verantwortung des Kunden.
7 – ZAHLUNGEN
7.1 – Sofern nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen vom Kunden innerhalb der in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Fristen am Sitz des Lieferanten oder bei der von ihm angegebenen Bank zu leisten: Bei Verzug hat der Kunde Verzugszinsen zu zahlen, wobei der Lieferant in jedem Fall das Recht hat, Schadensersatz und Vertragsauflösung gemäß Art. 11 unten zu verlangen. 7.2 – Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Bedingungen und Zahlungsfristen.
8. GARANTIE
Der Lieferant wird die gelieferten Produkte oder Artikel ersetzen oder reparieren oder den entsprechenden Preis zurückerstatten, wenn trotz sachgemäßer und sorgfältiger Nutzung durch den Kunden Mängel festgestellt werden, die innerhalb von und spätestens 12 (zwölf) Monaten ab dem Lieferdatum oder innerhalb der von Zeit zu Zeit vom Lieferanten für bestimmte Artikel angegebenen oder gesetzlich festgelegten anderen Frist beim Lieferanten reklamiert werden müssen. Die Artikel bzw. die Komponenten oder Teile davon, auf die sich die Reklamation bezieht, sind innerhalb der im Abschnitt „Garantien und Rücksendungen“ genannten Frist angemessen verpackt an den Lieferanten zurückzusenden, und zwar mit Versand durch den Kunden und in Übereinstimmung mit den besonderen Anweisungen, die der Lieferant zum Zeitpunkt der Lieferung oder danach gegeben hat. Den zurückgesandten Artikeln oder Komponenten oder Teilen davon muss ein Vermerk beigefügt werden, in dem der Mangel beschrieben wird, sowie alle anderen Informationen, die vom Lieferanten bei der Lieferung oder später angegeben oder verlangt werden. Alle Produkte oder Artikel oder Teile davon, die vom Lieferanten ersetzt werden, gehen in das ausschließliche Eigentum des Lieferanten über. Diese Garantie ersetzt jede gesetzlich festgelegte Garantie oder sonstige Bestimmung bezüglich der Qualität oder der Eignung der Produkte für bestimmte Verwendungszwecke, mit Ausnahme derjenigen Bestimmungen, auf die gesetzlich nicht verzichtet werden kann.
9 – VERANTWORTUNG DES LIEFERANTEN
9.1 – Der Lieferant ist ausschließlich für das gute Funktionieren der gelieferten Produkte in Bezug auf die von ihm ausdrücklich angegebenen Eigenschaften und Leistungen verantwortlich. Vielmehr haftet er nicht für ein eventuelles schlechtes Funktionieren der Produkte durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichtbeachtung der Montage- und Demontageanleitung. 9.2 – In jedem Fall, mit Ausnahme der im Präsidialerlass Nr. 224 vom 24. Mai 1988 geregelten Fälle und mit Ausnahme der Bestimmungen des Art. 1229 des ital. BGBs, kann der Kunde keinen Ersatz für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle verlangen, noch kann er Beträge fordern, die den Wert der gelieferten Ware übersteigen.
10 – EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 – Der Lieferant behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises vor.
11 – AUSDRÜCKLICHE KÜNDIGUNGSKLAUSEL UND AUFLÖSENDE BEDINGUNG
11.1 – Der Liefervertrag wird von Rechts wegen gemäß Art. 1456 des ital. BGBs durch eine einfache schriftliche Erklärung des Lieferanten, dass er von dieser ausdrücklichen Rücktrittsklausel Gebrauch machen will, aufgelöst, wenn der Kunde:
- die fälligen Zahlungen unterlässt oder verzögert;
- die Annahme der Produkte innerhalb der im vorstehenden Art. 5 vorgesehenen Fristen verzögert oder versäumt;
- die in Artikel 3.4 vorgesehenen Vertraulichkeitsverpflichtungen nicht einhält.
12 – NORMALER RÜCKTRITT
12.1 – Für den Fall, dass der Kunde die von ihm übernommenen Garantien mindert oder die von ihm zugesagten Garantien nicht erbringt, hat der Lieferant das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
13 – ANWENDBARES RECHT
13.1 – Alle Lieferverträge in Italien und im Ausland, die durch diese allgemeinen Bedingungen geregelt werden, unterliegen dem italienischen Recht.
14 – ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND
14.1 – Für alle Streitigkeiten in Bezug auf die Ausführung, Auslegung, Gültigkeit, Kündigung, Beendigung von Lieferverträgen zwischen den Parteien, auch wenn die Klage vom Kunden erhoben wird, ist ausschließlich das Gericht des Lieferanten zuständig, wenn die Klage vom Lieferanten erhoben wird, ist neben dem Gericht des Lieferanten selbst jedes andere gesetzlich festgelegte Gericht zuständig. Das Gericht des Lieferanten ist das von Mailand.